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Geläut & Schlagwerk - Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz
Altarraum Kirche Schönefeld /bei Beelitz
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Altrraum Kirche in Elsholz
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Altarraum St. Marien-Kirche Bad Belzig
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Kirche Schlunkendorf /bei Beelitz
Glasfensterdetail Wunderblutkapelle /Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz
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Altarraum Kirche in Gollwitz
Altarraum St. Marien-Kirche in Berlin
Altarraum Stadtkirche in Werder
Altarraum Stadtpfarrkirche St. Marien - St. Nikolai zu Beelitz zur Landesgartenschau 2022
Altarraum Kirche in Langerwisch
Altarraum Kirche in Schenkenberg

+ + +   o9.12. - 10 Uhr - Mitgliederversammlung des Pfarrverein in Emmaus /Zehlendorf    + + +  

 

Überprüfung Mietwert Pfarrwohnungen

Landpfarrhaus im Brandenburgischen

INFORMATION
Angeregt durch verschiedene Anfragen von Vereinsmitgliedern zu vorliegenden Erfahrungen eines nicht gesetzkonformen steuerlichen Mietwerts von Pfarrdienstwohnungen (mit Auswirkung auf die Berechnung von Krankenkassenbeiträgen der Ehepartner*innen), hat sich der Vorstand des Pfarrvereins in seiner Januarsitzung 2022 zum Thema beraten.

Eine Anfrage und Bitte zur zentralen Überprüfung und ordentlichen Einstufung aller Pfarrdienstwohnungen auf landeskirchlicher Ebene an das Konsistorium durch den Vorstand des Pfarrvereins wurde in der Begründung mit Personalmangel und zu hohen Kosten vom Konsistorium abgelehnt.

Die RA-Kanzlei Erhard Gütter aus Mannheim hat sich bundesweit in der Sachfrage profiliert (positive Erfahrungen und Rückmeldungen von anderen Pfarrvereinen des Pfarrverbandes) und nun dem Vorstand ein interessantes Angebot für alle Vereinsmitglieder im Pfarrverein in der EKBO vorgelegt:

Zunächst, wenn vom einzelnen Vereinsmitglied gewünscht, ist eine kostenfreie Einschätzung der steuerlichen Mietwertsituation bei der Kanzlei zu beauftragen (Formular 1).

Erst danach, als zweiter Schritt, wird die RA-Kanzlei Erhard Gütter, wenn gewünscht, beauftragt, das Ergebnis der erfolgten Einschätzung rechtskonform in Geltung zu setzen (Formular 2).

 

Interessant, Kosten entstehen dem Vereinsmitglied nur, wenn ein Ergebnis mit Gewinn (Erstattung) erzielt wurde: 40% des Ertragsergebnisses stehen als Honorar für die RA-Kanzlei.

Gemäß vereinbarter Rahmenbedingungen trägt das Risiko allein die RA-Kanzlei Gütter.

Wichtig: die Beauftragung muss durch individuelle Vereinbarung zwischen Vereinsmitglied und der Kanzlei erfolgen; Formular 1.  

 

 

Formular 1 

Kostenlose Ersteinschätzung der Pfarrhaussituation zum steuerl. Mietwert

 

Formular 2

Beauftragung zur Geltendmachung der realen Pfarrhaussituation + Rückerstattung evtl. Überzahlungen

 

 

 

 

 

 

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